Osteopathie braucht ein Berufsgesetz - jetzt!
-
Rechtssicherheit
für mehr als 10.000 Osteopathinnen und Osteopathen -
Einheitliche Standards
In Ausbildung, Prüfung und Berufsausübung -
Qualität und Verbraucherschutz
in der osteopathischen Versorgung -
Bürokratieabbau
im Gesundheitssystem -
Stärkung
der interprofessionellen Zusammenarbeit
Was das neue Gesetz regelt:
-
Schutz der Berufsbezeichnung „Osteopath/in“
-
Mindestens 4-jährige Ausbildung und staatliche Prüfung
-
Berufspflichten und Fortbildung
-
Möglichkeit zur selbständigen Berufsausübung
Das Gesetz ist die logische Umsetzung des Koalitionsvertrags – und ein wichtiger Schritt für eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung in Deutschland.